Vibe Coding Bootcamp

Impressum und Datenschutzerklärung für deine Web-App

Welche Angaben ins Impressum deiner KI-gebauten App gehören, was die Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO nennen muss und wo beides hingehört.

Deine App läuft. Login klappt, die Vorschau sieht gut aus, die eigene Domain ist verbunden. Und dann die Frage, die fast jeder kurz vor dem Launch verdrängt: Was ist mit Impressum und Datenschutz? Lovable, Bolt und Replit generieren dir gern eine Fußzeile mit diesen Links. Was dahinter stehen muss, wissen sie aber nicht für dich.

Gute Nachricht: Die Grundlagen sind überschaubar. Hier ist, was du wissen solltest, bevor deine App öffentlich wird.

Wichtig vorab: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er fasst allgemeine Informationen aus öffentlichen Quellen zusammen. Für deinen konkreten Fall, besonders bei reglementierten Berufen oder sensiblen Daten, frag einen Anwalt oder eine Anwältin.

Braucht deine App überhaupt ein Impressum?

Wenn deine App geschäftlich ist, also nicht rein privat, ziemlich sicher ja. Die IHK München nennt ausdrücklich Webseiten, Apps, Blogs und Social-Media-Auftritte als digitale Dienste, für die die Impressumspflicht gilt.

Seit dem 14. Mai 2024 steht diese Pflicht im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), nicht mehr im Telemediengesetz. Inhaltlich hat sich laut IHK kaum etwas geändert, nur die Begriffe. Wenn eine KI dir also noch „Impressum gemäß § 5 TMG“ in die App schreibt, ist das veraltet. Du musst aber gar keine Paragrafen nennen. Die Überschrift „Impressum“ reicht.

Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Praktisch heißt das: ein klar benannter Link, ohne langes Suchen, auf jeder Seite. Bei einer Web-App mit Login gehört er auch auf die Startseite und die Anmeldeseite, nicht nur in einen Bereich, den man erst nach der Registrierung sieht.

Was ins Impressum gehört

Nach § 5 DDG und der Übersicht der IHK sind das die wichtigsten Angaben für Gründer und Selbstständige:

  • Name: dein Name als Einzelunternehmer oder die Firma.
  • Anschrift: eine ladungsfähige Adresse, an der du tatsächlich erreichbar bist. Ein Postfach reicht laut IHK nicht. Auch Coworking-Spaces oder virtuelle Büros erfüllen die Vorgabe nicht, wenn du dort nie persönlich anzutreffen bist.
  • Schneller Kontakt: mindestens eine E-Mail-Adresse. Die IHK empfiehlt zusätzlich eine Telefonnummer.
  • Bei einer UG oder GmbH: Rechtsform, vertretungsberechtigte Person, Registergericht und Registernummer.
  • Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls du eine hast.
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder reglementierten Berufen: die zuständige Aufsichtsbehörde beziehungsweise Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regeln.

Gerade der Punkt Anschrift überrascht viele Solo-Gründer, die von zu Hause arbeiten. Wenn du deine Privatadresse nicht veröffentlichen willst, kläre das vor dem Launch und nicht danach.

Was passiert, wenn es fehlt

Laut IHK droht vor allem eine kostenpflichtige Abmahnung durch Mitbewerber. Zusätzlich ist ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 33 DDG mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. In der Praxis werden Verstöße aber fast nie als Ordnungswidrigkeit verfolgt, sondern über Abmahnungen. Kein Grund zur Panik, aber auch kein Grund, es aufzuschieben.

Die Datenschutzerklärung: was Art. 13 DSGVO verlangt

Sobald deine App personenbezogene Daten erhebt, und das tut sie spätestens mit dem ersten Login, musst du die Nutzer informieren. Art. 13 DSGVO legt fest, was sie zum Zeitpunkt der Erhebung erfahren müssen, unter anderem:

  • wer verantwortlich ist und wie man dich erreicht,
  • falls vorhanden, die Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten,
  • wofür du die Daten verarbeitest und auf welcher Rechtsgrundlage,
  • an wen die Daten gehen, etwa Empfänger oder Kategorien von Empfängern,
  • ob Daten in ein Land außerhalb der EU übermittelt werden und auf welcher Grundlage,
  • wie lange du die Daten speicherst oder nach welchen Kriterien das festgelegt wird,
  • welche Rechte Nutzer haben: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit,
  • dass eine Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, wenn du dich auf eine stützt,
  • dass es ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde gibt.

Genau hier wird es bei KI-gebauten Apps knifflig. Die Erklärung muss beschreiben, was deine App wirklich tut. Welcher Dienst hostet deine Datenbank? Wohin gehen Anmeldedaten, Zahlungsdaten, Analytics, E-Mails? Ein generischer Mustertext deckt das nicht ab. Du musst wissen, welche Dienste in deiner App stecken, bevor du sie beschreiben kannst.

Was das für deinen Launch bedeutet

Mach diese Woche eine Bestandsaufnahme, bevor du einen Text schreibst oder generieren lässt:

  1. Liste alle Dienste auf, die deine App nutzt: Hosting, Datenbank, Login, Zahlung, E-Mail-Versand, Analytics, KI-Schnittstellen.
  2. Notier für jeden, welche Daten dorthin gehen und wo der Anbieter sitzt.
  3. Kläre deine Impressumsangaben: Rechtsform, Adresse, Kontakt, ggf. Registernummer und USt-ID.
  4. Verlinke beides gut sichtbar auf jeder Seite, auch vor dem Login.
  5. Lass es prüfen, wenn du unsicher bist, besonders bei sensiblen Daten.

Welche Punkte neben Impressum und Datenschutz vor dem Livegang noch offen sein könnten, zeigt dir die Launch-Checkliste. Und wenn deine App noch gar nicht so weit ist, lies zuerst MVP mit KI bauen: Wie klein ist klein genug?. Weniger Funktionen heißt auch weniger Dienste, die du erklären musst. Welche Plattform dabei welche Dienste mitbringt, steht in Lovable, Bolt oder Replit.

Fazit

Impressum und Datenschutzerklärung sind kein Hexenwerk, aber auch nichts, was die KI dir zuverlässig abnimmt. Das Impressum ist schnell erledigt, wenn deine Angaben klar sind. Die Datenschutzerklärung steht und fällt damit, dass du weißt, was deine App mit den Daten macht. Rechtliches ist im geplanten Vibe Coding Bootcamp deshalb ein Pflichtpunkt vor dem Launch, als Checkliste, nicht als Rechtsberatung.

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